„Vollständig geimpft“: Ab Oktober drei Corona-Impfungen nötig

Während der Corona-Pandemie änderten sich die Voraussetzungen zur Erfüllung der einzelnen G-Status. Ein wichtiger Punkt war dabei der Zustand „vollständig geimpft“.

Dabei ist zu beachten, dass sich die Definition „vollständig geimpft“ im Infektionsschutzgesetz zum 01. Oktober 2022 ändert: Zwei Mal geimpfte Personen gelten nur noch bis 30. September 2022 als „vollständig geimpft“. Ab dem Stichtag bedarf es für diesen Status mindestens dreier Impfungen.

Wer nachweisen kann, dass er bereits mit dem Coronavirus infiziert war, benötigt nur zwei Impfdosen für den vollständigen Impfschutz. Wer sich bereits vor der ersten Impfdosis angesteckt hat, benötigt als Beleg das Ergebnis eines Antikörper-Tests. Wer nach der ersten oder der zweiten Impfdosis infiziert war, kann dies mit einem PCR- oder einem vergleichbaren Test nachweisen.

Die exakten Bestimmungen regelt der Paragraf 22a des Infektionsschutzgesetzes.

Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (29.07.2022)