Entlastungspakete Landwirtschaft

Mit zwei Hilfsprogrammen mit einem Volumen von insgesamt 180 Millionen Euro sollen die landwirtschaftlichen Betriebe unterstützt werden, die besonders von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges betroffen sind (Pressemitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 20.06.2022). Die Voraussetzungen für die „Anpassungsbeihilfe“ sollen von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ohne Antrag geprüft und im September 2022 ausgezahlt werden.

Entlastungspaket 1 für bestimmte Betriebe der Landwirtschaft

Es wird eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren gewährt. Beihilfeberechtigt sind u.a. auch Weinbaubetriebe (Traubenproduktion, Weinerzeugung), welche die sog. Greeningprämie erhalten bzw. die Greeningauflagen für das Jahr 2021 einhalten (ersehbar im jährlichen Bescheid zum Mehrfachantrag).

Die Höhe der Beihilfe beträgt 64 EUR je ha Anbaufläche (Weinbau). Aufgrund der erwarteten Vielzahl von beihilfeberechtigten Betrieben und der Begrenztheit der Unterstützungsmittel  wird es max. 15.000 Eur je Unternehmen geben.

Zuständig für die verwaltungstechnische Abwicklung ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die SVLFG wird auf Basis der in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gemeldeten Anbauflächen die betriebsindividuellen Beihilfebeträge ermitteln. Ein Antrag ist nicht erforderlich!

Die Auszahlung über die SVLFG wird von Amts wegen bis 30. September 2022 erfolgen.

Betriebe, die die sog. Kleinerzeugerregelung (< 10 ha) beanspruchen, Betriebe des Obst- und Gemüseanbaus mit geschützter Produktion sowie Tierhaltungsbetriebe ohne Bodenbewirtschaftung erhalten keine Greeningprämie bzw. können Greeningvoraussetzungen nicht erfüllen und fallen damit aufgrund der fehlenden oben beschriebenen Zugangsvoraussetzungen aus dem Berechtigtenkreis heraus. Sie können eine sog. Kleinbeihilfe beantragen. Dafür sind Regelungen erst in Vorbereitung.

Entlastungs-/Hilfspaket 2 wegen hoher Betriebsmittelkosten

Hier sollen bis zu 15.000 Eur je Betrieb zusätzlich zu den Direktzahlungen und den Hilfen aus dem Entlastungspaket 1 zustande kommen. Da dies über die Landwirtschaftsverwaltung abgewickelt wird, ist mit einem längeren und aufwändigeren Procedere zu rechnen. Die Mittel sollen dann bis spätestens Oktober 2023 ausbezahlt werden. Hierzu sind bisher keine genaueren Informationen bekannt.

Quellen: Mitteilungen der ECOVIS BLB Steuerberatungsges. mbH (23.06.2022) und SVLFG (30.06.2022)