SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung läuft zum 25. Mai 2022 aus

Die SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung läuft zum 25. Mai 2022 aus.

Damit entfällt dann u. a. auch die Verpflichtung zu einer Zimmerbelegung mit halber Kapazität, soweit das Prinzip des Zusammenwohnens und Zusammenarbeitens (ZWZA) in kleinen Gruppen nicht eingehalten wird. Nachdem die Pandemie noch nicht beendet ist und das Verfahren des ZWZA in den beiden letzten Jahren geholfen hat, größere Infektionsgeschehen in Saisonbetrieben zu verhindern, ist eine freiwillige Fortführung dieser Maßnahme für die nächste Monate aber ratsam.

Darüber hinaus steht es jedem Betriebsleiter frei, sich auch ohne Schutzverordnungen an diverse Schutzmaßnahmen zu halten wie z.B. Abstand halten, häufiges Händewaschen, Gemeinschaftsräume lüften etc. Auch auf die Impf-Möglichkeit sollte hingewiesen werden.

Quelle: Mitteilung des Bayerischen Bauernverbands e.V. (23.05.2022)