Neue Richtlinien der Fränkischen Weinprämierung

Die Mitgliederversammlung des Fränkischen Weinbauverbands e.V. hat am 05.05.2022 den Anpassungen der Richtlinien der Fränkischen Wein- und Sektprämierung einstimmig zugestimmt.

Neben textlichen Anpassungen umfassen diese Vereinfachungen der Zulassungsvoraussetzungen. Ab sofort sind Weine und Schaumweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung Franken zugelassen, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Qualitätsweine (rot, weiß, Rosé, Weißherbst, Blanc de noirs, Rotling), sofern sie einen natürlichen Mindestalkoholgehalt i.H.v. 81,2 g/l (ca. 78°Oe) erreicht haben,
  • alle Prädikatsweine
  • alle Schaumweine

Weine und Schaumweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung Franken müssen die gesetzlichen Vorschriften erfüllen und die amtliche Qualitätsweinprüfung / amtliche Schaumweinprüfung mit Erfolg durchlaufen haben. Die Amtliche Prüfungsnummer (A.P.Nr.) muss auf der Flaschenausstattung angegeben sein. Allerdings ist die Anstellung schon vor Erteilung der amtlichen Prüfnummer unter bestimmten Voraussetzungen möglich („Fass-Anstellung“ siehe Nr. 4 der Richtlinien).

Die vollständigen Richtlinien finden Sie nachfolgend zum Download.

Der Fränkische Weinbauverband passt somit seine Prämierungskriterien dem Herkunftsmodell „Franken 2025“ an, das den Fokus weg von den „Oechselgraden“ hin zur Herkunft legt.

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