Ordentliche Mitgliederversammlung des Fränkischen Weinbauverbandes e.V. 2021 mit Wahl des Präsidiums – 05.05.2022, 16.00 Uhr

Die Ordentliche Mitgliederversammlung des Fränkischen Weinbauverbandes e.V. 2021 findet statt am Donnerstag, 5. Mai 2022. Beginn ist um 16:00 Uhr in der Karl-Knauf-Halle Iphofen (Schützenstraße 3a, 97346 Iphofen).

Als Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung – Vizepräsident Bruno Kohlmann
  2. Totengedenken durch Präsident Artur Steinmann
  3. Geschäftsbericht 2020 – Geschäftsführer Hermann Schmitt
  4. Bericht aus dem Ausschuss „Profilierung und Herkunft“ –
    Präsident Artur Steinmann und Weinbaureferent Stephan Schmidt
  5. Tätigkeitsberichte der Arbeitskreise
    1. Weinbau – Artur Baumann
    2. Kellerwirtschaft – Hermann Mengler
    3. Markt – Wendelin Grass
    4.  „Franken – Wein.Schöner.Land!“ – Dr. Hermann Kolesch
  6. Bericht über den Jahresabschluss und die Rechnungsprüfung 2020
    1. Dipl.-Kfm. Frank Rumpel, ECOVIS BLB Steuerberatung
    2. Bericht der Rechnungsprüfer
    3. Entlastung für Präsidium und Geschäftsführung
  7. Änderung der Richtlinien „Fränkische Wein- und Sektprämierung“
    Hermann Mengler, Prämierungsbevollmächtigter
  8. Kurzvorstellung der Kandidaten für das Präsidium
  9. Wahl des Präsidiums
  10. Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 2. Mai 2022 schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten.

Der Entwurf der neuen Richtlinien der „Fränkischen Wein- und Sektprämierung“ finden Sie hier zum Download.

Wahl des Präsidiums
In diesem Jahr findet turnusgemäß die Neuwahl des Präsidiums statt, darum werden ab 15.30 Uhr Stimmzettel ausgegeben. Wir bitten Sie, dieses Angebot wahrzunehmen, um einen pünktlichen Beginn zu gewährleisten.

Das Stimmrecht richtet sich nach der Höhe der zum Weinbauverband geleisteten Beiträge (§9 Abs. 4). Laut Beitragsordnung ist der Beitrag am 15.02. eines jeden Jahres nach Rechnungsstellung durch den Fränkischen Weinbauverband zur Zahlung fällig. Sofern noch nicht geschehen bitten wir um Begleichung des Beitrags bis spätestens zum 2. Mai 2022.

Das Stimmrecht kann durch schriftliche Vollmacht einem anderen ordentlichen Mitglied zur Ausübung übertragen werden; jedoch kann ein ordentliches Mitglied nicht mehr als 10 andere ordentliche Mitglieder vertreten (§9 Abs. 5). Ein Formular zur Vollmachtserteilung finden Sie hier zum Download.

Corona-Hinweise
Die am Tag der Veranstaltung geltenden Corona-Maßnahmen sind von allen Teilnehmenden einzuhalten. Wir empfehlen jedoch in jedem Fall im Veranstaltungssaal mindestens eine medizinische Maske zu tragen, wenn Sie nicht an Ihrem Platz sitzen, sowie einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten.

Haben Sie Krankheitssymptome oder Kontakt mit einem Corona-Infizierten, würden wir Sie darum bitten, der Mitgliederversammlung fernzubleiben und von der Möglichkeit der Vollmachtserteilung Gebrauch zu machen.