UPDATE: Abgrenzung der g.U. Franken

Am 8. März 2022 haben wir Sie darüber informiert, dass die Rebflächen der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) Franken parzellenscharf nach Flurstücksnummern abgegrenzt werden. Den Blog-Eintrag dazu finden Sie hier.Vielen Dank, dass Sie unserer Bitte nach Überprüfung und ggf. Nachmeldung von Rebflächen nachkommen.

Falls noch nicht geschehen, möchten wir Sie darum bitten, Ihre Flächen zu überprüfen und uns ggf. Flächen nachzumelden. Insbesondere auf folgende Fälle möchten wir Sie hinweisen:

  • Rebflächen für die bis zum 31.12.2021 eine Pflanzgenehmigung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorlag, aber die Pflanzung noch nicht vorgenommen wurde.
  • Flächen für die bis zum 28.02.2022 Anträge an die BLE gestellt wurden
  • Flächen, die im Rahmen einer Wiederbepflanzung neu mit Reben bepflanzt werden und noch nicht als g.U.-Fläche eingetragen sind, wenn der Antrag auf Wiederbepflanzung bis zum 30.04.2022 bei der LWG gestellt wird. Wichtig: Die Eintragung als g.U.-Fläche ist nicht gleichbedeutend mit einer Zustimmung der LWG zur Ausübung der Wiederbepflanzung auf der beantragten Fläche, insbesondere wenn naturschutzrechtliche Belange geprüft werden müssen.

Wir bitten Sie daher bis zum 15. Mai 2022, Ihre Rebflächen gemäß der Karten unter https://www.frankenwein-aktuell.de/Downloads_g.U._Franken.html abzugleichen. Dazu folgende technische Hinweise:

  • Sie finden häufig eine Übersichtskarte ohne Flurstücksnummern, die die gesamte Weinbaugemeinde abbildet. Diese dient der Orientierung, insbesondere wenn die Rebflächen verstreut sind oder die Flurstücke so klein sind, dass eine eigene Detailansicht der Rebflächen notwendig ist.
  • Laden Sie die Karten herunter (Rechtsklick auf Download) und speichern sie diese auf Ihrer Festplatte und öffnen Sie diese in einem PDF-Viewer (z.B. Adobe Acrobat Reader). Auf Grund der gestellten Anforderungen an die Karten sind die Flurstücksnummern oft erst ab einer Zoomstufe von 300% bzw. 400% gut lesbar. Wenn Sie Dateien über ein Browser-Plugin öffnen, ist die Darstellung nicht zufriedenstellend.
  • Die Flurstücke, die zur g.U. Franken gehören sind rot hinterlegt.
  • Sie können mit der Suchfunktion (i.d.R. Tastenkombination STRG + F) nach Flurstücksnummern suchen.

Sollten Flächen von Ihnen nicht erfasst sein, dann bitten wir um Meldung an unseren Weinbaureferenten Stephan Schmidt (sts@haus-des-frankenweins.de) mittels Formulars, das Sie nachfolgend zum Download finden.

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