Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 21. Dezember 2021

Am 21. Dezember 2021 sind erneut der Bundeskanzler und Regierungschefinnen und die Regierungschefs der Länder zusammengetreten, um über die Corona-Lage zu beraten. Nach ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen überträgt sich die neue Variante des Corona-Virus “Omikron” sehr viel schneller und einfacher von einem Menschen auf den anderen. Die neue Virusvariante scheint außerdem einen bestehenden Infektionsschutz zu unterlaufen und bezieht deshalb auch Genesene und Geimpfte stärker in das Infektionsgeschehen ein. Voraussichtlich ist mit einer sehr hohen Krankheitslast durch die „Omikron-Variante“ zu rechnen.

Der Bundeskanzler und Regierungschefinnen und die Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger Kontakte einzuschränken. Sofern Treffen stattfinden wird um die Durchführung von Corona-Tests gebeten.

Beschlüsse

Kontaktbeschränkungen
Die Kontaktbeschränkungen werden fortgeführt.

2G / 2GPlus
Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind ebenfalls möglich.

Private Zusammenkünfte Ungeimpfter
Die bestehenden Regelungen werden fortgeführt. Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.

Private Zusammenkünfte Geimpfter und Genesener
Ab dem 28. Dezember 2021 sind private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen.

Clubs und Diskotheken
Clubs und Diskotheken in Innenräumen werden geschlossen.
Hinweis: In Bayern sind Clubs und Diskotheken bereits aufgrund der § 15 BayIfSMV geschlossen.

Überregionale Großveranstaltungen
Überregionale Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt.

Appell für die Weihnachtszeit

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger, die Weihnachtsfeiertage verantwortungsbewusst zu begehen. Die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern sollte eigenverantwortlich begrenzt werden und die Regeln zum Abstandhalten sollten eingehalten werden. Auch die üblichen Hygienemaßnahmen, das Maskentragen und das regelmäßigen Lüften sollten selbstverständlich sein. Die Corona-Warn-App sollte genutzt werden. Zum Schutz der Menschen im unmittelbaren Umfeld rufen sie dazu auf, vor dem Zusammentreffen mit anderen Familienmitgliedern, Freundinnen und Freunden sowie Verwandten einen Test durchzuführen. Auf diese Weise kann Weihnachten gemeinsam und sicher begangen werden.

Bei allen Treffen mit mehreren Personen außerhalb des eigenen Haushaltes wird auch unabhängig von den Weihnachtsfeiertagen und Silvester die vorsorgliche Testung – auch für geimpfte Personen – empfohlen. Dies gilt insbesondere für das Zusammentreffen mit älteren Personen.

Verhältnis zu bestehenden Regelungen

Es handelt es sich bei den vorstehend beschriebenen Maßnahmen um die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Mindeststandards. Die bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichende Feststellung trifft.

Nächste Ministerpräsidentenkonferenz

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 07. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten.

Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (21.12.2021)

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