Aktuelle Corona-Regeln für Gruppenführungen

Das Serviceteam Vermittlung Gästeführungen der Stadt Würzburg hat folgende Infos veröffentlicht (25.11.2021). Vielen Dank an Martina Reiss und Georg Bätz für die Weiterleitung.

Für Gruppenführungen gilt aktuell:

  • Maximal 15 Teilnehmer (plus Gästeführer)
  • 2G plus, d.h. geimpft oder genesen plus negativer Test (Schnelltest max. 24 Stunden alt oder PCR-Test max. 48 h alt), gilt für Gäste UND Gästeführer
  • Abstände zwischen haushaltsfremden Personen müssen eingehalten werden (1,50 m)
  • NEU: FFP 2 – Maskenpflicht während der gesamten Führung, auch wenn die Führung im Freien stattfindet !

Wir haben bei verschiedenen städtischen Stellen nachgefragt, wie es sich mit einer Maskenpflicht bei den Gästeführern verhält. Leider ist die Formulierung in der Verordnung sehr schwammig und somit sind manche Regelungen „interpretierbar“, so dass wir Euch leider keine 100prozentige Auskunft geben können.

Von Ordnungsamt und Arbeitsschutz haben wir aber folgende Information erhalten:

  • Auch für den Gästeführer gilt Maskenpflicht (FFP2), wenn die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden können (bei Begrüßung, Bezahlung, etc.)
  • Während der „Laufwege“ von Sehenswürdigkeit A zu Sehenswürdigkeit B gilt Maskenpflicht für den Gästeführer
  • Am „festen Platz“, also wenn Ihr mit der Gruppe z.B. an einem Gebäude stehen bleibt, zuerst bitte die Gruppe positionieren und als GF bitte 2m (!) Abstand zur Gruppe halten (die Gruppe untereinander muss 1,50m Abstand halten). Danach könnt Ihr die Maske abnehmen, solange Ihr sprecht. Vor dem Weitergehen dann bitte die Maske wieder aufsetzen.
  • Die einzige Ausnahme, die von der Verordnung her eindeutig abgedeckt wäre: wenn Ihr mit hörgeschädigten oder Menschen mit einer Hörbehinderung unterwegs wärt.
  • Für alle anderen Fälle gibt es keine eindeutige Regelung und daher gelten die o.g. Vorgaben.
  • Die Gäste müssen die FFP2-Maske durchgehend tragen