China – neue Registrierungspflicht für Weinexporteure

An alle Weinexporteure mit Sendungen in die VR China

Die chinesische Regierung hat eine neue Registrierungspflicht von Herstellern und Lieferanten von Lebensmitteln mit der Verordnung 248 verabschiedet, die nun doch auch Wein- und Sekterzeugnisse beinhaltet, aber in vereinfachtem Verfahren. Untenstehend unter Download finden Sie eine englische und eine grobe deutsche Übersetzung der Verordnung.

Bitte beachten Sie daher folgendes:

1. Die Registrierung ausländischer Erzeuger und Händler, die vom Chinesischen Zoll in der Vergangenheit über die Webseite http://ire.customs.gov.cn/ erfolgte, verliert mit dem 31.12.2021 ihre Gültigkeit.

2. Die neue verpflichtende Registrierung kann kostenlos seit dem 2. November 2021 in chinesischer oder englischer Sprache auf dem folgenden Portal beantragt werden: http://spj.customs.gov.cn/cifer/
 
Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie sich registrieren können:

a.  Wenn Sie bereits von http://ire.customs.gov.cn eine Registrierungsnummer haben, können Sie diese in der neuen Datenbank einfügen und Ihre Daten werden eingelesen. 

b.  Ihr Importeur kann in Sie in Ihrem Namen ebenfalls registrieren.

c. Sie können eine neue Registrierung beantragen und füllen alle Felder aus (relativ einfach). Speichern Sie sich die Antragsnummer, oder drucken Sie diese aus, denn Sie erhalten nicht gleich eine automatische Bestätigungsmail.

Der Zoll wird von Ihnen einen Firmennachweis anfordern (z. B. Bestätigung der Landwirtschaftskammer, dass Sie Weinerzeuger sind, Mitgliedsbescheinigung der IHK oder Handelsregisterauszug) und eine Eigenerklärung / Bestätigung, dass Sie den Punkten der Verordnung folgen (es gibt hierzu noch kein Formular). Nach einem Bearbeitungsprozess von etwa einer Woche erhalten Sie die eigentliche Registrierungsnummer

Wichtig ist:
– Stellen Sie Ihren Antrag auf Registrierung frühestmöglich!
– Bei der Etikettierung ist davon auszugehen, dass Ihre Registrierungsnummer auf dem Rückenetikett aufgedruckt werden muss. Tauschen Sie sich auf jeden Fall mit Ihrem Importeur aus. Die Praxis wird zeigen, was der Zoll bevorzugt.
– Es ist davon auszugehen, dass alle Versandkartons bei Sendungen nach China diese Registrierungsnummer gut sichtbar tragen müssen.
 

Online-Training

Das Online-Training findet bereits diesen Freitag, den 26.11., statt und Anmeldefrist ist heute, der 24.11.21. Es geht u.a. um die Demo-Registrierung mit dem CIFER system (sowohl für die competent authority als auch für Unternehmen). Vorbereitung seitens der Teilnehmer (Anlegen eines eigenen CIFER Accounts) wird von EUCCC angeraten.

Diese Nachricht ist dem DWI am 24.11.2021 zugeleitet worden, von daher die kurzfristige Mitteilung.

Die Anmeldung kann ausschließlich über die beiden genannten E-Mail-Adressen erfolgen, das Deutsche Weininstitut ist nicht mit der Organisation oder Durchführung des Seminars verbunden. Informationen zu den genannten Kosten liegen uns aktuell ebenfalls nicht vor.

 

If any new participant want to join the second session, please contact Ms. Ing Wang at iwang@europeanchamber.com.cn and Ms. Kitty Wang at kwang@europeanchamber.com.cn for registration by latest Wednesday COB, 24th October.

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