Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats vom 09. November 2021

Erneut wurde über die Corona-Maßnahmen beraten. Den Bericht aus dem Ministerrat finden Sie unten im Download-Bereich. Nachfolgend geben wir den Bericht in Auszügen wieder.

Verstärkte Kontrollen

Die staatlichen Regelungen wirken nur, wenn sie sie konsequent befolgt werden und ihre Einhaltung kontrolliert wird. Hierbei werden die Kreisverwaltungsbehörden nun verstärkt durch die bayerische Polizei unterstützt, die zusätzlich hierzu umgehend Polizeibeamte zur Verfügung stellt. Die Kontrollen werden systematisch erfolgen und sich insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der 2G/3G-Regeln beziehen. Dabei kann die Polizei unmittelbar ein Verwarnungsgeld erheben. Konsequenzen können bis zur vorübergehenden Schließung der Betriebe und Einrichtungen reichen. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird beauftragt, umgehend die nötigen Schritte einzuleiten und dem Ministerrat über den Vollzug und die Erfahrungen zu berichten. Alle zuständigen Überwachungsbehörden sind im Übrigen zu einer konsequenten Ahndung von Verstößen aufgefordert.

Fortführung der Testzentren

Der Ministerrat beschließt, die in allen kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichteten lokalen Testzentren des Öffentlichen Gesundheitsdiensts (ÖGD) zunächst bis zum 31. März 2022 fortzuführen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird mit der Sicherstellung beauftragt, dass die Testzentren durch den ÖGD im Sinne der Testverordnung betrieben werden. Der Ministerrat spricht sich dafür aus, für den Zeitraum der Fortführung der lokalen ÖGD-Testzentren die Kosten für deren Einrichtung und den Betrieb durch den Freistaat Bayern zu tragen, soweit sie nicht nach der Test-Verordnung oder von anderen Kostenträgern übernommen werden.

Hinweis: Das bedeutet nicht, dass wieder kostenlose Schnelltests für alle eingeführt werden.

Impfungen

Der Ministerrat betont die Bedeutung von Auffrischimpfungen, die, wie Erfahrungen aus Ländern wie etwa Israel zeigen, einen entscheidenden Einfluss zur Reduzierung des Infektionsgeschehens haben können.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind daher aufgerufen von der Möglichkeit der Booster-Impfungen Gebrauch zu machen. Begleitend stellt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sicher, dass über die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden alle Personen über 60 Jahre eine direkte Information über die Bedeutung einer Auffrischungsimpfung erreicht.

Handlungsleitfaden zu 3G-Regel am Arbeitsplatz

Die Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration, für Arbeit, Familie und Soziales, für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie für Gesundheit und Pflege werden beauftragt, einen Handlungsleitfaden für die bayerischen Betriebe auszuarbeiten und online zu stellen, der die wichtigsten für die Wirtschaft relevanten Fragen zur Handhabung der 3G-Regelung in Betrieben behandelt (v. a. Fragerecht des Arbeitgebers, Datenschutz, Nachweispflichten, etwaiger Lohnverlust). Der Bund wird aufgefordert, umgehend eine rechtssichere Rechtsgrundlage für ein Fragerecht von Arbeitgebern nach dem Impfstatus und eine datenschutzrechtliche Speichermöglichkeit des Impfstatus zu schaffen.

Hinweis: Sobald uns dieser Handlungsleitfaden vorliegt, werden wir Sie entsprechend informieren.

14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen: Maskenpflicht an Schulen und Übergangsregelung für ungeimpfte Schüler
  • Die Maskenpflicht in der Schule gilt in der Grundschulstufe und allen weiterführenden Schulen bis auf Weiteres.
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc.

Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (09.11.2021)

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