Corona: Aktualisiertes Rahmenkonzept Gastronomie

Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis einschließlich 24. November 2021 verlängert. Inhaltliche Änderungen beziehungsweise Ergänzungen soll es zunächst nicht geben. Dies geht aus dem Bericht des Bayerischen Ministerrats vom 26.10.2021 hervor.

Am 22.10.2021 wurden ein aktualisiertes Rahmenkonzept Gastronomie und ein Rahmenkonzept Weihnachtsmärkte veröffentlicht.

Wichtigste Aktualisierung ist, dass bei freiwilligen 2G bzw. 3G plus die Maskenpflicht für Gäste grundsätzlich aufgehoben ist. Wir weisen daraufhin, dass die Absicht entsprechender Zugangsbeschränkung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorab anzuzeigen ist (§3a 14. BayIfSMV).

 

 

Download ›