Fristabläufe im Investitions- und Zukunftsprogramm

Wir bitten um Kenntnisnahme über die Fristabläufe im Investitions- und Zukunftsprogramm des Bundes.

Bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums am 1. Dezember 2021 sind die Rechnungen bzw. der Verwendungsnachweis vorzulegen. Bei Verzögerungen aufgrund von Lieferschwierigkeiten über den 1. Dezember 2021 hinaus, kann (seit August) eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums in das Jahr 2022 beantragt werden. Die Einreichfrist für die Übertragungsanträge endet am 31. Oktober 2021.

Wenn weder bis zum 31.Oktober der Übertragungsantrag eingeht noch bis zum 1. Dezember der Verwendungsnachweis vorgelegt wird, besteht kein Anspruch mehr auf Förderung.

Die Begünstigten wurden über die genannten Fristen bereits informiert.