Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats vom 12. Oktober 2021

Am 12. Oktober 2021 hat der Bayerische Ministerrat erneut über die Corona-Maßnahmen beraten. Den Bericht aus dem Ministerrat finden Sie unten im Downloadbereich.

Nachweispflichten für Beschäftigte

Mit Wirkung vom 19. Oktober (Dienstag) müssen in allen Bereichen von 3G / 3G plus / 2G künftig auch die Betreiber, Beschäftigten und Ehrenamtlichen mit Kundenkontakt die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen einen entsprechenden Testnachweis jedoch lediglich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorlegen.

Hinweis: Dieser Beschluss wirft erhebliche Fragen auf. Nähere Informationen zur Umsetzung und zu Details liegen uns noch nicht vor. Sobald wir Näheres wissen, werden wir Sie informieren. Ebenso werden wir Sie sobald wie möglich über arbeitsrechtliche Konsequenzen informieren. Aus dem aktuell vorliegenden Wortlaut lässt sich aber schon jetzt erkennen, dass die Vorgabe nicht generell für alle Beschäftigten mit Kundenkontakt gelten wird, sondern nur dort, wo nach der IfSMV bereits jetzt 3G (bzw. 3G plus / 2G) für Kunden bzw. Teilnehmer etc. gilt.

Reduzierung der Kontaktdatenerhebung

Die Kontaktdatenerhebung wird mit Wirkung vom 15. Oktober 2021 (Freitag) auf Schwerpunktbereiche mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (spreading) beschränkt.

Das sind:

  • alle geschlossenen Veranstaltungen ab 1.000 Personen
  • Clubs, Diskotheken, Bordelle und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik
  • körpernahe Dienstleistungen
  • Gemeinschaftsunterkünfte (z. B. Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten).

Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (12.10.2021)

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