Novelle des Verpackungsgesetzes verabschiedet

Vor dem Hintergrund der fristgerechten Umsetzung der EU-Vorgaben für weniger Plastikmüll und mehr Recycling, stimmte der Bundesrat am 28. Mai 2021 der zuvor vom Bundestag beschlossenen Novelle des Verpackungsgesetzes zu, obwohl er dieses Gesetz als unzureichend und teilweise nicht vollzugstauglich einstuft. Der Bundesrat verband seine Zustimmung zum Gesetz daher mit der Forderung zu Nachbesserungen.

Die wichtigste Nachricht für die Weinbranche: Es gibt keine Pfandpflicht für Glasflaschen. Auch wenn diese mit Verschlüssen, Deckeln, Etiketten, Aufklebern oder Umhüllungen aus Kunststoff versehen sind, fallen sie nicht unter die Regelungen zu Einwegkunststoffgetränkeflaschen.

Die Erweiterung der Einwegpfandpflicht trifft jedoch Betriebe, die Erzeugnisse in Aluminiumdosen abfüllen:

  • Es gilt eine mehrmonatige Übergangs­frist bis Juli 2022 für die Umsetzung der umfassenden Pfandpflicht für schon im Verkehr befindliche Einweggetränke­verpackungen.
  • Getränke, die bereits vor dem 1. Januar 2022 vom Hersteller in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum 1. Juli 2022 ohne Pfand vertrieben werden.