Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats vom 4. Mai 2021

Am 04. Mai 2021 hat der Bayerische Ministerrat erneut über die weiteren Maßnahmen der Pandemiebekämpfung beraten. Den Bericht aus dem Ministerrat können Sie unten herunterladen.

Nachfolgend geben wir den Bericht in Auszügen wieder:

Verlängerung von IfSMV und EQV bis mindestens 06. Juni 2021

Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) und die Einreisequarantäneverordnung (EQV) werden jeweils bis einschließlich zum 06. Juni 2021 verlängert.

Rechte von vollständig Geimpften

Bayern geht voran und stellt bereits ab dem 06. Mai 2021 – und damit früher als der Bund – vollständig Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ Getesteten Personen gleich. Die vom Bund für Geimpfte und Genesene angedachten Erleichterungen von Geboten und Verboten insbesondere im Bereich der Zusammenkünfte, der allgemeinen Kontaktbeschränkung, der Ausgangssperre, der Quarantänepflichten und des Sports werden in Bayern schon ab dem 06. Mai 2021 umgesetzt. Die besonderen Schutzmaßnahmen zugunsten vulnerabler Gruppen (Alten- und Pflegeheime etc.) bleiben unberührt. Die bekannten AHA-L Hygieneregeln gelten für alle weiter.

Verlängerung der nächtlichen Ausgangssperre

Die Regelungen über die nächtliche Ausgangssperre (§ 26 der 12. BayIfSMV) gelten bis zum 06. Juni 2021 unverändert fort. Ab dem 07. Juni 2021 wird für die nächtliche Ausgangssperre in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 100 die bundesrechtliche Regelung des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG übernommen.

Lockerungen bei Inzidenzwerten unter 100 bzw. 50

Die Zahl der Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 steigt beständig an. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 oder unter 50 können die Kreisverwaltungsbehörden unter den Voraussetzungen des § 27 der 12. BayIfSMV ab dem 10. Mai 2021 die dort beschriebenen Erleichterungen für die Außengastronomie (Öffnung bis 22 Uhr), für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport zulassen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird gebeten, das hierfür nötige Einvernehmen zu erteilen. Die zuständigen Staatsministerien werden die erforderlichen Konzepte (insbesondere Hygienemaßnahmen, Tests und Terminbuchungen) erstellen.

Touristische Angebote ab 21. Mai 2021 (bei regionaler Inzidenz unter 100)

Bayern ist in Deutschland das Urlaubsland Nr. 1. Touristische Angebote werden in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 daher ab Freitag, den 21. Mai 2021, wieder zugelassen. Dazu zählen Hotels, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze Die Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie werden dem Ministerrat für seine nächste Sitzung hierfür ein entsprechendes Konzept (u. a. Terminvereinbarungen, 48 Stunden Tests, Abstands- und Hygienemaßnahmen) für inzidenzabhängige Öffnungen vorschlagen. Das Konzept muss die infektiologische Gesamtlage berücksichtigen und eine Rücknahme der Öffnungen bei entsprechender Inzidenzentwicklung vorsehen. Das Gleiche gilt für spezielle touristische Infrastrukturen.

Tourismusprogramm

Die Tourismusbranche ist ein Lebensnerv der bayerischen Wirtschaft und besonders schwer von den Corona-Maßnahmen betroffen. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird ein Tourismusprogramm zur Überwindung der Folgen der Coronakrise und einem Neustart der Branche entwickeln und dem nächsten Ministerrat darüber berichten. Dabei soll der Schwerpunkt des befristeten Programms auf der Modernisierung und Zukunftsfähigkeit der Branche liegen, insbesondere der Förderung von Investitionen in Barrierefreiheit, Digitalisierung und Ökologie.

Schulen

Ab dem 10. Mai 2021 (Montag) findet für die 1. bis 3. Klasse der Grundschulstufe sowie die 5. und 6. Klasse der Förderschule in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht statt. Für die 4. Klasse bleibt es beim bisherigen System.

Ab dem 07. Juni 2021 wird in Bayern an allen weiterführenden Schulen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz kleiner 165 Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht zugelassen.

Öffnung körpernaher Dienstleistungen ab 10. Mai 2021 (bei Inzidenzwert unter 100)

Ab dem 10. Mai 2021 werden alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 unter den bereits heute für Friseure und Fußpfleger geltenden Bedingungen wieder zugelassen (Mindestabstand, Hygienekonzept, FFP2-Maskenpflicht, Quadratmeter je Kunde etc.). Hundeschulen werden ebenfalls ab dem 10. Mai 2020 in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 wieder zugelassen.

Weiteres Vorgehen

Die Regelungen werden nun durch Anpassungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) umgesetzt. Über die Details werden wir Sie informieren, sobald diese vorliegen.

Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (04.05.2021)

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