Weinkultur in Deutschland ist Immaterielles Kulturerbe

Für den Erhalt des Kulturgutes Wein

Die „Weinkultur in Deutschland“ wurde am 19.03.2021 von der Kulturministerkonferenz auf Empfehlung des Expertenkomitees der Deutschen UNESCO-Kommission in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Dies erfolgte aufgrund eines Antrags, der von der Deutschen Weinakademie (DWA) im Oktober 2019 beim zuständigen Sekretariat für das Welterbe in Rheinland-Pfalz im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur eingereicht wurde.

Das Expertenkomitee würdigt damit die Weinkultur in Deutschland als offene, lebendige und wandlungsfähige Traditionspflege, die gesellschaftlich stark verankert ist. In der Begründung wird auch hervorgehoben, dass die Weinkultur in Deutschland soziale, handwerkliche, kulturlandschaftliche und sprachliche Aspekte sowie zahlreiche Feste und Bräuche beinhaltet. Insbesondere in den Weinanbauregionen selbst würde die Weinkultur den Lebensrhythmus vieler Menschen prägen und hätte damit oftmals eine lokale, identitätsstiftende Wirkung.