Corona: Dezemberhilfe kann jetzt beantragt werden

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat im Bayerischen Ministeralblatt vom 30. Dezember 2020 die bayerische Richtlinie für die Gewährung von außerordentlicher Wirtschaftshilfe des Bundes für Dezember 2020 („Dezemberhilfe“) bekanntgegeben.

Die Richtlinie schreibt die am 24. November 2020 veröffentlichte Richtlinie für die Novemberhilfe mit auf den neuen Monat angepassten Fristen fort. Für Antragsteller ist vor allem wichtig, dass die Dezemberhilfe noch bis Ende März 2021 beantragt werden kann, während die Frist für die Novemberhilfe Ende Januar 2021 ausläuft.

Detailinformationen zu Antragsvoraussetzungen und Antragsverfahren für die November- und Dezemberhilfe stellt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Energie über folgenden Link zur Verfügung: https://www.stmwi.bayern.de/wirtschaftshilfen/

Bitte beachten Sie auch unsere Ausführungen unter Corona: Novemberhilfe (14.12.2020)