Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats vom 06. Januar 2021

Am 06. Januar 2021 hat der Bayerische Ministerrat weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Sie beruhen auf den Absprachen zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen der Länder vom 05. Januar 2021.

Konkret ist ab dem 11. Januar 2021 bis vorerst zum 31. Januar 2021 folgendes vorgesehen:

Verlängerung der Corona-Maßnahmen

Die bereits bestehenden Beschränkungen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert.

Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Einschränkung des Bewegungsradius

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus untersagt.

Betriebskantinen

Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Verzehr vor Ort ist untersagt.

Appell zu Home-Office

An die Arbeitgeber wird dringend appelliert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen.

Einzelhandel

Dem Einzelhandel soll es unter strikter Wahrung von Schutz-und Hygienekonzepten (insbesondere gestaffelte Zeitfenster zur Abholung) sowie umfassender Verwendung von FFP2-Masken möglich sein, sogenannte click-and-collect oder call-and-collect Leistungen, das heißt die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware, anzubieten.

Einreise aus Risikogebieten

Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland bekräftigte der Ministerrat die im Dezember 2020 etablierte Zwei-Test-Strategie: Ein Test ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einreise vorzulegen. Dieser Test darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein oder muss unmittelbar nach Einreise vorgenommen werden. Ein weiterer Test ist für die Verkürzung einer bestehenden zehntägigen Quarantäneverpflichtung am fünften Tag nach Einreise erforderlich.

Der Ministerrat weist noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.

Kitas und Schulen weiterhin geschlossen

Bis zum Ende des Lockdowns bleiben Schulen und Kitas in Bayern geschlossen bzw. es findet kein Regelunterricht statt. Distanzunterricht wird in allen Schulen und Jahrgangsstufen eingerichtet. Eine Notbetreuung wird für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen angeboten. Sobald es das Infektionsgeschehen nach dem 31. Januar 2021 zulässt, wird eine Rückkehr zum Präsenzunterricht –nach Jahrgangsstufen gestaffelt– angestrebt.

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, wird eingerichtet.

Weiteres Vorgehen

Die Maßnahmen sollen am 08. Januar 2021 im Landtag behandelt werden. Anschließend sollen die entsprechenden Anpassungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreisequarantäneverordnung/Allgemeinverfügung zur Testpflicht veröffentlicht werden.

Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (06.01.2021)