Corona: Beschlüsse des Ministerrats vom 01.10.2020

Der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 1. Oktober neue Corona-Beschlüsse gefasst bzw. bestehende Regelungen bekräftigt.:

Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten:

  • Es wird deswegen eine entsprechende, bußgeldbewehrte Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten für Gastronomen, Hotelbetreiber und Veranstalter – auch bei entsprechenden Einrichtungen auf Bauernhöfen – von 1.000 Euro eingeführt.
  • Für falsche persönliche Angaben auf angeordneten Gästelisten in Restaurants usw. soll ein Bußgeld in Höhe von in der Regel bis zu 250 Euro für den Gast gelten.
  • Ergänzend werden die Gaststättenbetreiber – auch bei entsprechenden gastronomischen Einrichtungen auf Bauernhöfen – aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden.

Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten:

  • Höchstteilnehmerzahl, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten ist:
    • Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer festgelegt werden.
    • In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.
  • Bei einem Überschreiten einer Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen verbleibt es bei den entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 22. September 2020 erlassenen Regelungen, unter anderem: Beschränkung des Teilnehmerkreises von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken auf v.a. maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen  /  Beschränkung des gemeinsamen Aufenthalts im öffentlichen Raum auf v.a. maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen. Das gilt auch für Regelungen, die auf die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum Bezug nehmen.