Agrardiesel – Antragsfrist endet am 30.09.2020

Bis spätestens 30.09.2020 kann noch der Agrardieselantrag für das abgelaufene Kalenderjahr 2019 beantragt werden. Je verbrauchtem Liter Diesel werden auch heuer wieder 21,48 Cent rückerstattet. Am bereits bekannten und bewährten Antragsverfahren hat sich nichts geändert. Sie können den Antrag sowohl in Papierform als auch online an das Hauptzollamt stellen. Bei der Online-Antragstellung erfolgt die Bearbeitung jedoch spürbar schneller, als bei der Papierform.

Wie bereits letztes Jahr gibt es auch heuer wieder die Möglichkeit den vereinfachten Antrag zu stellen, sofern

  • bereits letztes Jahr ein vereinfachter Antrag gestellt und dieser bewilligt wurde, und
  • sich im Jahr 2019 keine maßgeblichen Änderungen hinsichtlich Betriebsinhaber, Betriebsart, Personenkreis, Diesel-PKW, etc. ergeben haben, und
  • dass es sich bei ihrem Unternehmen weder zum Zeitpunkt der Abgabe des Antrags noch bei der Verwendung der Energieerzeugnisse um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn von Art. 2 Nr. 18 AGVO gehandelt hat.

Antragsformulare
Die Online- wie auch die Papierformulare finden Sie hier:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastung/Betriebe-Land-Forstwirtschaft/Antragsverfahren/antragsverfahren_node.html

Sie können den Antrag online ausfüllen und auch online versenden.

Achtung: Da die Zollverwaltung jedoch zwingend auch eine Unterschrift von Ihnen benötigt, muss nach dem Online-Versand der erzeugte komprimierte Antrag unterschrieben und auf dem Postweg an das Hauptzollamt nachgesendet werden.

Sofern Sie den Antrag händisch ausfüllen und komplett per Post versenden möchten (Papierversion), senden Sie ihre Unterlagen an:
Hauptzollamt Regensburg
Agrardieselstelle Selb
Bahnhofstr. 20
95100 Selb
Tel. 09287 9931200
Fax 09287 9931260

Achtung: Sofern Sie einen ausführlichen Antrag stellen (z.B. weil Sie Neuantragsteller sind oder sich etwas anderes grundlegendes geändert hat), müssen Sie zusammen mit dem Antrag auch sämtliche Belege und Nachweise (Lieferbelege, Lohnunternehmer- oder Maschinenringbelege, Auszüge Mehrfachantrag, etc.) an das Hauptzollamt schicken.

Quelle: Bayerischer Bauernverband, Rundschreiben 05/2020, 28.08.2020