Widerspruchsmöglichkeit gegen Allgemeinverfügung Rote Gebiete – Widerspruchsfrist 06.07.2020

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat im Mai 2020 festgestellt, dass die Allgemeinverfügung der Düngeverordnung 2017, die die bisherigen Roten Gebiete in Bayern festlegt, nicht wirksam bekannt gemacht worden ist. Dieses Verfahren eines Landwirts am Verwaltungsgericht Ansbach wurde vom BBV unterstützt.

Daraufhin hat die LfL die Allgemeinverfügung „Rote Gebiete“ ohne Änderungen mit Datum 05. Juni 2020 erneut veröffentlicht. Ein Gespräch des BBV mit der LfL hat keinen Konsens über die Wirksamkeit der neuen Veröffentlichung erbracht. Der BBV wird deshalb nun ein weiteres Musterklageverfahren an einem weiteren Verwaltungsgericht gegen die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung „Rote Gebiete“ in der aktuell gültigen Form vom 5. Juni 2020 unterstützen, um für Klarheit zu sorgen.

Der BBV ermöglicht mit einer Vorlage (Word-Datei, siehe Download) jedem betroffenen Landwirt  einen formellen Widerspruch einzureichen. Trotz Widerspruch bleiben bis zu einem Erfolg vor Gericht die Roten Gebiete gültig. Das betrifft im laufenden Jahr damit im wesentlichen die Abstandsauflage bei der Düngung an Gewässern.

Der BBV weist darauf hin, dass ein gerichtlicher Erfolg jedoch nicht pauschal allen landwirtschaftlichen Betriebe in Roten Gebieten zu Gute kommen würde, sondern vorerst nur für denjenigen, die einen persönlichen Widerspruch eingereicht haben.

Scheitert das verwaltungsgerichtliche Musterklageverfahren gegen die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung „Rote Gebiete“ vom 5. Juni 2020, müssen die Betriebe, die einen Widerspruch / Klage eingereicht haben, mit einem Kostenbescheid für den Ablehnungsbescheid seitens der Verwaltungsbehörde rechnen.

Ein Widerspruch gegen die jetzige Allgemeinverfügung und damit gegen die aktuell gültigen Roten Gebiete hat keine direkte Wirkung auf künftige Gebietsfestlegungen.

Aktuell läuft die Verbändeanhörung zur Bundesverwaltungsvorschrift in der bundeseinheitliche Vorgaben zur Ausweisung Roter Gebiete festgeschrieben werden sollen. Zugleich laufen Gespräche mit den Behörden unter Federführung von Gerhard Eck auf unterfränkischer Ebene mit Einbeziehung der Ministerien aber auch dem Weinbauverband und LsV zu den Messstellen und der bayerischen Umsetzung einer Bundesverwaltungsvorschrift weiter. Ziel ist auch die Sondersituation von Trockenregionen zu berücksichtigen und alle Möglichkeiten zu nutzen die Roten Gebiete zu verkleinern. Entscheidend ist auch, dass verbleibende Bereiche nachvollziehbar sind und Beratung und Hilfe in der Umsetzung durch den Freistaat erfolgt.

Die Politik hat ein größeres Messstellennetz, also mehr Messstellen für die Gebietseinteilung, angekündigt. Anhand dieser neuen Messergebnisse sind Änderungen in der Festsetzung der Roten Gebiete durchaus möglich.

Quelle: BBV-Rundschreiben, 30.06.2020

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