Einreise von Saisonarbeitskräften bis 15. Juni verlängert

Die Bundesministerien des Inneren und für Landwirtschaft und Ernährung haben sich am 24.05.2020 darauf geeinigt, die Einreiseregelung für Saisonarbeitskräfte bis 15. Juni 2020 fortzuführen.

Die Auflagen für den Gesundheits-, Arbeits- und Infektionsschutz bleiben bestehen, ebenso wie das Kontingent von insgesamt 80.000 Arbeitskräften. Dieses ist aktuell nicht ausgeschöpft: Eingereist sind bisher rund 33.000 Saisonarbeitskräfte.

Das bedeutet, dass für Saisonarbeitskräfte aus Osteuropa auch weiterhin die Einreise per Flugzeug, einschließlich des Gesundheitschecks am Flughafen zu erfolgen hat. Eine Einreise von Saisonarbeitskräften aus Osteuropa auf dem Landweg ist weiterhin bis 15. Juni 2020 nicht zulässig. Außerdem sind der Transport vom Flughafen auf die Betriebe, die 14-tägige faktische Quarantäne bei Arbeitsmöglichkeit, die Unterbringung auf den Betrieben mit maximaler halber Belegung der vorhandenen Kapazität und die Arbeiten mit möglichst großem Abstand weiterhin so durchzuführen, wie es im Konzeptpapier vorgesehen ist. Das Konzeptpapier mit den einzuhaltenden Vorgaben, finden Sie per Klick auf untenstehenden Download.

Sehr wichtig ist, dass von auch weiterhin alle Hygieneregeln bei der Anreise, Unterbringung und Arbeit von Saisonarbeitskräften streng eingehalten werden, die im Konzeptpapier vom 02.04.2020 vorgesehen sind.

Zum Stichtag 15. Juni 2020 ist in der Bundesregierung verabredet, die Reisebestimmungen im Lichte des aktuellen Infektionsgeschehens grundsätzlich neu zu bewerten. Eine weitere Anschlusslösung für die Zeit nach Mitte Juni wird sich an diesem Grenzregime orientieren.

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