Saisonarbeitskräfte: Ergänzende Hinweise

Einreise-Quarantäneverordnung-EQV wurde verlängert bis 3. Mai 2020
Die Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) des Bayerischen Gesundheitsministeriums regelt, dass nach Bayern Einreisende sich für 14 Tage in Quarantäne begeben müssen. Ausnahmen gelten z.B. für Erntehelfer, die für mindestens drei Wochen zum Arbeiten nach Deutschland kommen, wenn am Ort ihrer Unterbringung und ihrer Tätigkeit in den ersten 14 Tagen nach der Einreise gruppenbezogen betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe ergriffen werden. Die Unterbringung darf jedoch nur zur Ausübung der Tätigkeit verlassen werden, Besuch ist nicht gestattet. Die Regelungen sind weiterhin gültig, sie gelten bis mindestens 3. Mai 2020. Ursprünglich galt die Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus bis zum 19. April. Diese wurde nun laut Notbekanntmachung BayMBl. 2020 Nr. 205 vom 16.04.2020 laut § 9 bis zum 3. Mai verlängert. (https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/205/baymbl-2020-205.pdf )

Quarantäne-Maßnahmen in Rumänien
Bitte beachten Sie nach wie vor, dass die Regierung in Rumänien aufgrund einer Militärverordnung einige Regionen unter Quarantäne gestellt hat. Dies bedeutet, dass die Einwohner dieser Regionen nicht ausreisen dürfen. Am 14. April 2020 waren die Stadt Suceava und acht benachbarte Ortschaften (Adâncata, Salcea, Ipotesti, Bosanci, Moara, Scheia, Patrauti und Mitocu Dragomirnei) sowie die Stadt Tandarei und der Kreis Ialomita davon betroffen.

Weitere bzw. aktuellere Informationen dazu finden Sie unter: https://rumaenien.diplo.de/ro-de/aktuelles/-/2312186

Bitte achten Sie darauf, dass keine Saisonarbeitskräfte aus diesen Regionen einfliegen.

Ankunft am Flughafen in Nürnberg
Nach unseren Informationen klappt die Anreise am Flughafen in Nürnberg recht gut. Wann welches Flugzeug landet wird seit kurzem auch über die Homepage des Flughafens bekanntgegeben.  Wir bitten Sie, Ihre Saisonarbeitskräfte möglichst pünktlich bzw. frühzeitig am Flughafen abzuholen. Nur so ist auch ein reibungsloser Ablauf dort gewährleistet. Und bitte denken Sie auch dran, keine Sammeltransporte vom Flughafen auf Ihren Betrieb durchzuführen.

Meldung bei Arbeitsbeginn
Wie in der Bayerischen Verordnung über Quarantänemaßnahmen (EQV) beschrieben, ist jede Saisonarbeitskraft (egal ob aus Rumänien oder Polen usw.) vor Arbeitsbeginn beim Kreisverwaltungsreferat (also beim Gesundheitsamt vor Ort) anzumelden. Der Betriebsleiter ist für die Anmeldung verantwortlich, wir bitten Sie, dies zu beachten.

Prüfung der Vorgaben nach dem Konzeptpapier
Wir weisen Sie nochmals darauf hin, die Vorgaben wie sie im Konzeptpapier vom 2. April 2020 (siehe Download) beschrieben sind, unbedingt einzuhalten. Im Nürnberger Raum haben schon Kontrollen durch das Gesundheitsamt auf den Betrieben stattgefunden. Nach unserem Kenntnisstand wurden dort alle Vorgaben genau geprüft (z.B. Sind die Zimmer nur halb belegt? Wird die Wäsche bei 60 Grad gewaschen? Hat das Desinfektionsmittel die richtige Konzentration? usw.).

Wir empfehlen Ihnen vorab mit Ihrem zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen und die einzelnen Maßnahmen anzusprechen. Und bitte dokumentieren Sie die Maßnahmen, die Sie anhand des Konzeptpapiers durchgeführt haben (z.B. Datum und Uhrzeit der Desinfektion des Bades usw.).

Bei der Autofahrt vom Betrieb zum Feld ist auf maximalen Infektions- und Hygieneschutz zu achten. Grundsätzlich gilt es inländische, ausländische, unter Quarantäne stehende und nicht mehr unter Quarantäne stehende Saisonarbeitskräfte-Gruppen zu trennen bzw. getrennt zu transportieren und getrennt arbeiten zu lassen.

Weitere Arbeitskräfte werden benötigt
Sollten Ihnen nicht genügend ausländische Saisonarbeitskräfte zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte auch an Ihre örtliche Arbeitsagentur. Wir weisen nochmals ausdrücklich daraufhin, dass die Arbeitsagenturen gerne bei der Vermittlung inländischer Arbeitskräfte behilflich sind. Bitte nutzen Sie auch diese Chance zum Erhalt von Arbeitskräften.

Das Kontingent für den Monat April mit 40.000 ausländischen Saisonarbeitskräften wurde noch nicht voll ausgeschöpft.

Quelle: Bayerischer Bauernverband, 22.04.2020

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