Zeitweise Überlassung von Arbeitnehmern zwischen unterschiedlichen Betrieben

Im Rahmen des sogenannten Sozialschutzpakets der Bundesregierung wurden seitens des Bauernverbands Änderungen zur Erleichterung der Arbeitnehmerüberlassung zwischen unterschiedlichen gefordert. Diese Änderungsforderungen wurde zunächst nicht entsprochen.

Inländische Unternehmen, die Arbeitskräfte verleihen möchten, benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). In § 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG ist jedoch eine Ausnahmeregelung dergestalt enthalten, dass diese Erlaubnis nicht erforderlich ist, wenn die Überlassung zwischen Arbeitgebern nur gelegentlich erfolgt und der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird.

Mit einer sog. Auslegungshilfe ist das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) den Betrieben nun entgegengekommen. Demnach soll eine Arbeitnehmerüberlassung während der Corona-Krise leichter möglich sein. Wenn Unternehmen grundsätzlich keine Arbeitnehmerüberlassung durchführen, aber gelegentlich wegen der aktuellen Corona-Krise eigene Arbeitnehmer für andere Unternehmen zur Verfügung stellen, die einen akuten Arbeitskräftemangel haben, zum Beispiel in der landwirtschaftlichen Erzeugung und Verarbeitung, so können dies die Betriebe ausnahmsweise auch ohne Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung tun.
Voraussetzung dafür ist, dass
–    der betroffene Arbeitnehmer der Überlassung zugestimmt hat,
–    der Unternehmer nicht beabsichtigt dauerhaft als Arbeitnehmerüberlasser tätig zu sein und
–    die einzelne Überlassung zeitlich begrenzt auf die aktuelle Krisensituation erfolgt.

Damit besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber aus Branchen, die derzeit keinen größeren Arbeitskräftebedarf haben, Mitarbeiter an landwirtschaftliche Betriebe überlassen können. Diese Auslegungshilfe des BMAS finden Sie unter: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Corona-Virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

Quelle: Bayerischer Bauernverband, Aktuelle Hinweise wg. Coronakrise – Update vom 06.04.2020