Bayerischer Schutzschild für die Wirtschaft

Stand 17.03.2020

Das Bayerische Schutzschild

 

1. Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank

Die Staatsregierung erhöht im Rahmen des aktivierten Mittelstandsschirms den Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank Bayern auf 500 Millionen Euro. Dadurch können die Hausbanken der Unternehmen umfangreiche und unbürokratische Finanzierungshilfen gewähren. Der Freistaat erhöht dabei die Bürgschaftsquote bei Betriebsmittelfinanzierungen und die Haftungsfreistellung im Universalkredit auf jeweils 80 Prozent. Zudem wird die Haftungsfreistellung im Universalkredit bis vier Millionen Euro auch für größere Mittelständler geöffnet. Nicht zuletzt werden die Förderverfahren erheblich beschleunigt.

Da auch das Instrumentarium der KfW auf Bundesebene ausgeweitet wurde, steht gerade großen bayerischen Unternehmen mit erheblichem Finanzierungsbedarf Hilfe durch den Bund zur Verfügung und unkalkulierbare Risiken für den bayerischen Staatshaushalt werden vermieden.

 

2. Soforthilfe Corona

Auch das Förderprogramm richtet sich an Freiberufler, Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern in Bayern. Die Soforthilfe wird gestaffelt und soll schnell und unbürokratisch ausbezahlt werden. Die Staffelung: bis fünf Mitarbeiter 5.000 Euro, bis zehn Mitarbeiter 7.500 Euro, bis 50 Mitarbeiter 15.000 Euro, bis 250 Mitarbeiter 30.000 Euro.

Bearbeitet werden die Anträge von den jeweiligen Bezirksregierungen sowie der Stadtverwaltung München. Formular und Adressen der Regierungen werden ab Mittwoch auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie den Internetauftritten von vbw, IHK und HWK veröffentlicht.

Link: www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

Mittel können ab dem 18.03.2020 beantragt werden. Erste Überweisungen der Mittel werden bis zum 22.03.2020 erfolgen.

 

3. Bayernfonds

 

Bisher gesunde mittelständische Unternehmen mit einer Schlüsselfunktion für die Wirtschaft sollen auf jeden Fall die Krise überstehen. Sofern die Corona-Krise bei diesen zu massiven Verlusten und damit zu einem starken Eigenkapitalverbrauch führt, sollen staatliche Beteiligungen an systemrelevanten Betrieben möglich werden. Derzeit wird gemeinsam mit der Wirtschaft und potenziellen Finanzierungspartnern geprüft, welche Unternehmen das sein könnten.

 

Bitte beachten Sie auch die Meldung „Unterstützungsmaßnahmen des Freistaats„.