Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus, Teil B – Investitionsförderung

Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) informiert:

Das StMELF hat die Investitionsförderung des Bayerischen Programms zur Stärkung des Weinbaus geöffnet. Ab sofort können Anträge gestellt werden.

Der Stichtag für die Auswahlrunde ist der 10. Februar 2020.

Der Antrag muss bis zum Stichtag vollständig an der LWG vorliegen. Nach diesem Endtermin können keine Unterlagen mehr nachgereicht werden.

Um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können, sind min. 4 Punkte aus den auswählbaren Prioritätskriterien erforderlich.

Zur Erfüllung des Prioritätskriteriums „die Analyse des betrieblichen IST-Zustandes“ (1.Priorisierungspunkt) kann die Energieberatung durch den nicht staatlich anerkannten Energieberater der LWG, Herrn Tobias Dienesch, erfolgen. Für einen Termin zur Energieberatung wenden Sie sich bitte baldmöglichst an Tobias Dienesch (Tobias.Dienesch@lwg.bayern.de).

Die Prioritätskriterien „Investitionen zur Energieeinsparung bei Gebäuden“ (ebenfalls 1.Priorisierungspunkt) und „Investitionen zur Wärmenutzung aus Biomasse oder Solarenergie, Klimatisierung mit Wärmerückgewinnung“ (2. Priorisierungspunkt) sind weiterhin durch einen staatlich anerkannten Energieberater zu bestätigen.

Weitere Informationen finden Sie im „Merkblatt zur Förderung von Investitionen nach dem Bayerischen Programm zur Stärkung des Weinbaus Teil B Investitionsförderung (WBB)“ und „Merkblatt zum Auswahlverfahren für das Bayerische Programm zur Stärkung des Weinbaus – Teil B: Investitionsförderung (WBB)“ im Förderwegweiser des StMELF: http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/057014/index.php.

Nehmen Sie anschließend Kontakt zu einem Förderberater der LWG auf:

Dr. Juliane Urban (juliane.urban@lwg.bayern.de, 0931/9801 216)

Dr. Matthias Mend (matthias.mend@lwg.bayern.de, 0931/9801 553)

Die Förderberater werden mit Ihnen die Vorgehensweise für eine fristgerechte und vollständige Förderantragsstellung besprechen.

Bei Investitionen von über 100.000 € mit einer baulichen Maßnahme ist ein Berater der BBV LandSiedlung GmbH (Tel. 0931 279 57 34) oder der BBA GmbH (Tel. 09523 501392) hinzuzuziehen.

Neue Förderanträge von Antragstellern der Auswahlrunden im Jahr 2018 und 2019 können nur gestellt werden, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist und ein Zahlungsantrag gestellt wurde.

Wichtig für alle Winzer, die einen Förderantrag bis zum Stichtag 10. Februar 2020 stellen möchten: eine fristgerechte und vollständige Bearbeitung der Förderanträge ist nur sichergestellt, wenn der Förderantrag bis spätestens 31. Januar 2020 an der LWG eingegangen ist!

Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) informiert: Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus, Teil B – Investitionsförderung