SVLFG – Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaft 2019

Der Vorstand der SVLFG hat die Beiträge für 2018 beschlossen. Die Beitragsbescheide werden ab Ende Juli mit Beitragsfälligkeit zum 16.09.2019 versandt.

Im Vergleich zum Vorjahr gibt es mehrere Veränderungen, über die die nächste Ausgabe von „LSV kompakt“ berichtet. Im Weinanbau erfolgte auf Wunsch des Deutschen Weinbauverbands eine Umverteilung von Arbeitszeitanteilen der Flaschenweinerzeugung und Direktvermarktung innerhalb der Risikogruppe Weinanbau zwischen den zwei bislang verbeitragten Produktionsverfahren der „ausschließlichen Traubenerzeuger“ und der „Traubenproduktion mit eigener Kellerwirtschaft“. Damit wird eine zielgenauere Arbeitszeiterfassung für die zwei Gruppen angestrebt als bislang. Dementsprechend reduzieren sich die für die „ausschließlichen Traubenerzeuger“ unterstellten Arbeitszeiten, während sich die unterstellten Arbeitszeiten für die „Traubenproduktion mit eigener Kellerwirtschaft“ erhöhen.

Auf Grund der Unbfallentwicklung und der damit verbundenen Leistungserhöhung in 2018 wird sich der Beitrag um ca. 5% erhöhen.

Einzugsermächtigung
Die Mitglieder der Berufsgenossenschaft können sich die Arbeit erleichtern und eine pünktliche Beitragszahlung sicherstellen, wenn sie eine Einzugsermächtigung erteilen. Die Vorteile liegen auf der Hand, während wirkliche Nachteile angesichts der Möglichkeit des Rückrufs eines eingezogenen Betrages nicht vorhanden sind. Ein entsprechendes Formular finden Sie in der nächsten Ausgabe von LSV kompakt und auch unter www.svlfg.de.

Zusatzversicherung
Die gesetzlich vorgesehenen Geldleistungen nach einem Arbeits- und Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit sind für viele Unternehmer, deren Ehepartner und mitarbeitende Familienangehörige nur eine Grundsicherung. Die SVLFG bietet als Berufsgenossenschaft eine Zusatzversicherung an, mit der höhere Geldleistungen für künftige Versicherungsfälle möglich sind. Weitere Informationen finden Sie unter www.svlfg.de/zusatzversicherung-bg