Anträge auf Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben für 2019 nur noch bis 28. Februar möglich

Das Sachgebiet Weinrechte der Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau informiert, dass Anträge auf Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben in diesem Jahr bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nur noch bis 28. Februar 2019 (Eingang des Antrags bei der BLE!) gestellt werden können.

Formulare und weitere Ausfüllhinweise finden Sie auf der Internetseite der BLE unter https://www.ble.de/DE/Themen/Landwirtschaft/Wein/wein_inhalt.html

Für die Antragsrunde 2019 ist mit Genehmigungen im Zeitraum Juli 2019 zu rechnen.

Der nächste Antragszeitraum beginnt erst wieder zum 1. Januar 2020.

Wer wie viel zusätzliche Anbaufläche erhält, richtet sich in erster Linie nach der Steillage der beantragten Anbauflächen. Erste Priorität haben Lagen mit über 30 Prozent Hangneigung, dann folgen Lagen mit 15 bis 30 Prozent Hangneigung.

In den vergangenen drei Jahren wurden alle Anträge, die für Flurstücke mit einer durchschnittlichen Hangneigung von 15 % und mehr gestellt wurden , vollumfänglich genehmigt, alle anderen Anträge wurden gekürzt (2016 auf 46 %, 2017 auf 43 % und 2018 auf 34 % der beantragten Fläche), da die eingereichten Anträge das zur Verfügung stehende Kontingent überstiegen haben.

Wenn Sie für Ihre Anträge einen Hangneigungsnachweis benötigen, können Sie sich diesen in iBALIS selbst unter dem Menüpunkt Weinbau erstellen. Bei Problemen hierbei können Sie sich gerne an unsere Sachbearbeiterinnen der Weinbaukartei wenden.

Die LWG informiert: Anträge auf Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben für 2019 nur noch bis 28. Februar möglich