Förderantrag rechtzeitig stellen: Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA)

Noch bis einschließlich 30. September 2018 können Anträge zur Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA) gestellt werden können. Im Weinbauprogramm – Teil A stehen strukturelle Veränderungen der Weinbergsfläche im Mittelpunkt.

Vielseitige Fördermöglichkeiten
Mit einer Förderung der Sortenumstellung soll eine an den Markt sowie den Anforderungen des Klimawandels angepasste Rebsortenstruktur erreicht werden. Auch die Anpassung der Zeilenbreiten für die Verbesserung der Bewirtschaftungstechnik, die Installation von Tröpfchenbewässerungsanlagen sowie die Querterrassierung von Steillagen sind förderfähig. Für alle beantragten Vorhaben ist zu beachten, dass die Flächen zum Zeitpunkt der Antragsstellung bestockt sein müssen.

Antragsfrist läuft bereits.
Die entsprechenden Unterlagen sowie alle relevanten Förderhinweise zum Antrag sind auf der LWG-Homepage unter www.lwg.bayern.de/weinbau abrufbar. Steht kein Internetzugang zur Verfügung, können die Antragsunterlagen auch telefonisch oder per Post bei der LWG angefordert werden. Für Auskünfte zum Förderprogramm stehen Frau Inge Schömig (0931 9801-214) und Herr Peter Wolter (0931 9801-215) von der LWG gerne zur Verfügung.

Das Merkblatt zum Bayerischen Programm zur Stärkung des Weinbaus Teil A Umstrukturierung und Umstellung von Rebfläche finden Sie auch unter Download.

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Auch für eine Tropfbewässerung kann im Rahmen der strukturellen Veränderung der Weinbergsfläche ein Förderantrag gestellt werden. (Foto: LWG Veitshöchheim)