Wichtig! Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Die Zeit läuft – nicht nur für fränkische Weinbaubetriebe, sondern für alle Vereine, Verbände und Betriebe, die in irgendeiner Form mit personenbezogenen Daten erheben. Es bleibt noch bis zum 25. Mai 2018 Zeit, die gesetzlichen Vorgaben der DS-GVO im eigenen Betrieb umzusetzen.

Zur Orientierung empfehlen wir Ihnen, die Seite des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht zu besuchen. Unter https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html sind Handreichungen für kleine Unternehmen und Vereine aufgeführt, die sicherlich schon einen Großteil (aber nicht alle!) der für Weingüter in Frage kommende Verarbeitungstätigkeiten schildern.

Erst-Maßnahme: Prüfen Sie rechtzeitig bis zum 25. Mai 2018 v.a. Ihren Online-Auftritt (Homepage, Web-Shop etc.) auf folgende Punkte:

  1. Checken Sie Ihren Webshop – welche Daten fallen an?
    Hilfestellung: https://www.lda.bayern.de/media/muster_9_online-shop.pdf
  2. Erstellen Sie die Tätigkeitsbeschreibung(en) für das Verzeichnis
    Hilfestellung: https://www.lda.bayern.de/media/muster_9_online-shop_verzeichnis.pdf
  3. Informieren Sie die Betroffenen (=Besucher, Nutzer Ihres Webshops) – neue Datenschutzerklärung

Wie bei der Mitgliederversammlung am 10.04.2018 berichtet, wird der Fränkische Weinbauverband e.V. zeitnah mit Nienhaus Rechtsanwälte einen Rahmenvertrag über „AGB on demand“ abschließen. Dieser umfasst Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) inkl. Impressum, Datenschutzerklärung sowie auf Wunsch einen Webshop-Check und ein „Quick-Check“ (Daten) für Ihren Webshop. Nähere Informationen dazu erhalten Sie nach Abschluss des Rahmenvertrags.