Erhöhung Mindestlohn zum 01.01.2017

Ein Beitrag der ECOVIS BLB Steuerberatungsges. mbH

Zum 01.01.2017 steigt der Mindestlohn in der Landwirtschaft von 8,00 EUR je Stunde auf 8,60 EUR und ab 01.11.2017 weiter auf 9,10 EUR je Stunde.

Im Rahmen der vorgeschriebenen Aufzeichnungspflichten über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ist zu berücksichtigen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Besonders hinzuweisen ist wieder auf die Einhaltung der Vorschriften bei geringfügig Beschäftigten und kurzfristig Beschäftigten.