Antragsstopp in WBB!

Förderung Weinbau Teil B (investive Förderung WBB)
!!! Antragsstopp in WBB!!!

Die LWG (Peter Schwingenschlögl) informiert:

In den nächsten Wochen (voraussichtlich Mai/Juni) wird erwartet, dass zu o.g. Programm eine neue EU-Verordnung in Kraft tritt. Dies hat zur Folge, dass die Durchführungsbestimmungen zum Förderprogramm WBB und die dazu nötige EDV neu erstellt (überarbeitet) werden müssen. Aus diesem Grund muss die Antragstellung, ab Inkrafttreten dieser Verordnung, für das WBB dann geschlossen werden. Eine Neuantragstellung wird voraussichtlich erst wieder ab dem vierten Quartal 2016 möglich sein.

Die wesentliche Änderung wird zukünftig sein, dass es auch in WBB ein Auswahlverfahren (Priorisierung) gibt. Dazu wird ein sog. Punktesystem erstellt. Dies bedeutet, dass im Rahmen der verfügbaren Mittel, für den einzelnen Antrag Punkte vergeben werden und bei Mittelknappheit Anträge in der Reihenfolge der erreichten Punkte bewilligt werden.

Eine Antragstellung wird zukünftig auch weiterhin ganzjährig möglich sein, aber eine Bewilligung wird nur noch zu den jeweiligen Antragsendterminen erfolgen können.

Auskünfte an der LWG erteilen:
Alina Lehmen: Tel.: 0931/9801-216, Mail: alina.lehmen@lwg.bayern.de
Peter Schwingenschlögl: Tel.: 0931/9801-553, Mail: peter.schwingenschloegl@lwg.bayern.de