Etikettierung von Federweißer – Vorgaben beachten!

Aus aktuellem Anlass und auf Grund zahlreicher Nachfragen weisen wir alle fränkischen Betriebe auf das Merkblatt der Regierung von Unterfranken zur Etikettierung von Federweißer (teilweise gegorener Traubenmost) hin.

Neu ist, dass ab diesem Jahr auch ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden muss.

Da bei teilweise gegorenem Traubenmost von einer Haltbarkeit unter drei Monaten auszugehen ist, sind als MHD Tag und Monat anzugeben. Diese Angabe kann durch die Beschreibung der Aufbewahrungsbedingungen ergänzt werden, z.B. wie folgt: „nach Abverkauf gekühlt unter xx ° C mindestens haltbar bis … (Tag und Monat)“. Wie viele Tage oder Wochen ein Federweißer für haltbar gehalten wird, ist der Entscheidung der Unternehmer zu überlassen.

Nach Information der Weinkontrolle kann das MHD auch mit einem zusätzlichen, den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden und im gleichen Sichtbereich angebrachten Aufkleber angegeben werden.