eWeinBV – für den Versand elektronischer Weinbegleitdokumente

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und die Regierung von Unterfranken informieren über die Einführung von eWeinBV – der Versand elektronischer Weinbegleitdokumente ist seit Jahresbeginn in Bayern möglich

Seit Beginn des Jahres steht den Betrieben der Weinbranche in Bayern das elektronische Weinbegleitdokument-Verfahren (eWeinBV) unter der Internetadresse onlinedienst-weinbau.de zur Verfügung. Betriebe der Weinwirtschaft können über den Online-Dienst Weinbau Weinbegleitdokumente digital ausstellen, verwalten und an Empfänger und zuständige Behörden direkt online übermitteln. Weitere Informationen zur Teilnahme finden Sie unter der oben genannten Internetadresse sowie unter onlinedienst-weinbau.de/faq Ansprechpartner – auch bei technischen Problemen – ist die für den Betrieb zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

Der Versand elektronischer Weinbegleitdokumente ist – wie auch das Papierverfahren – kostenpflichtig. Pro erstelltem Dokument werden Gebühren in Höhe von 1 Euro erhoben. Dazu kommt eine einmalige Gebühr von 10 Euro pro Jahr. Beim weiterhin bestehenden Papierverfahren betragen die Gebühren 10 Euro zuzüglich 1,50 Euro für jedes ausgegebene Dokument.

eWeinBV entstand im Zuge des Onlinezugangsgesetzes von 2017. Dieses sieht vor, dass Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten. Die Verwaltungsleistung eWeinBV wurde vom Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den anderen Bundesländern entwickelt.