Erinnerung – Umtausch des „alten“ Führerscheins

Update: Für die Geburtsjahrgänge 1953 – 1958 wurde die Umtauschfrsit coronabedingt auf den 19. Juli 2022 verlängert. Bitte nutzen Sie die Zeit und veranlassen Sie die Umschreibung. Sie kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wer nach dem Fristende mit einem alten Führerschein unterwegs ist, muss mit einem Verwarngeld rechnen.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Als erstes werden die Papierführerscheine umgetauscht. Wer also noch

  • einen „alten“ grauen oder rosa Führerschein hat und
  • Geburtsjahrgang 1953 bis 1958 ist,

der muss seinen Führerschein bis 19. Juli 2022 umgetauscht haben.
Weitere Geburtsjahrgänge –> Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

  • Vor 1953 –> 19.01.2033
  • 1953-1958 –> 19.07.2022!
  • 1959-1964 –> 19.01.2023
  • 1965-1970 –> 19.01.2024
  • 1971 oder später –> 19.01.2025

Der Umtausch kann bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden.

Für den Umtausch benötigt man den alten Führerschein, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles biometrisches Passbild. Für die Eintragung der Klasse T benötigen Sie evtl. eine spezielle Bestätigung über Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder Mithilfe in einem solchen Betrieb.

Der Umtausch ist gebührenpflichtig.

Quelle: Rundschreiben 08/2021 des Bayerischen Bauernverbands e.V.