Eintragung von kleineren geografischen Einheiten („Gewanne“)

Kleinere geografische Einheiten, sogenannte „Gewanne“, sind eine zusätzliche Kennzeichnungsmöglichkeit zur Einzellage. Aktuell sind bereits über 30 „Gewanne“ in der Weinbergsrolle eingetragen.

Die Verwendung von Gewann-Bezeichnungen ist gesetzlich geregelt (BayWeinRAV Art. 19 Abs. 11):

  • Die Bezeichnung ist in der Weinbergsrolle eingetragen
  • zulässige Rebsorten: Silvaner, Riesling, Weißer Burgunder, Gewürztraminer, Spätburgunder
  • natürlicher Alkoholgehalt: mind. 12,0 % vol.
  • Erntemenge max. 66 hl/ha (Gewannbezogen dokumentiert)
  • Qualitätswein trocken oder Prädikatswein Spätlese, Auslese, BA, TBA, Eiswein mind. lieblich
  • keine Abfüllung in der 1-Literflasche

Die Initiative für die Eintragung einer Gewann-Bezeichnung muss von den Winzer*innen vor Ort ausgehen. Der Aufwand richtet sich auch danach, ob die Gewann-Bezeichnung bereits im Kataster eingetragen ist oder noch eingetragen werden muss. Der Antrag auf Eintragung eines „Gewanns“ muss bei der Gemeinde eingereicht werden. Diese wiederum prüft den Antrag und leitet ihn mit ihrer eigenen Stellungnahme an die Regierung von Unterfranken weiter.

Eine Verwendung der Gewann-Bezeichnung ist erst möglich, wenn der Antrag von der zuständigen Regierung von Unterfranken genehmigt wurde; die Antragsstellung bei der Gemeinde alleine genügt diesen Anforderungen nicht. Detaillierte Ausführungen finden Sie am Ende des Artikels als PDF.

Bei der Eintragung und Verwendung von Gewann-Bezeichnungen haben sich in den letzten Jahren zwei Varianten herausgestellt:

  • Variante 1: Gewanne zur Bezeichnung von „Filetstücken“ innerhalb bestehender Einzellagen
  • Variante 2: Gewanne zur „Re-Strukturierung“ großer Einzellage, die 1971 geschaffen wurden

Aus Sicht des Fränkischen Weinbauverbands sind beide Varianten möglich. Die Notwendigkeit einer Eintragung ist abhängig von der individuellen Strategie eines Betriebs (etwa zur Sortimentsstrukturierung und -differenzierung) oder eines Ortes. Die „Attraktivität“ eines Namens richtet sich in erster Linie nach dem „lokalen Sprachgebrauch“ innerhalb einer Ortschaft.

Zum aktuellen Zeitpunkt kann keine Garantie dafür ausgesprochen werden, dass „Gewanne“ im Falle einer Lagenklassifizierung automatisch „Große Gewächs“-Flächen sind.

Bei Fragen zum Eintragungsverfahren wenden Sie sich bitte an Rüdiger Schumacher (ruediger.schumacher@reg-ufr.bayern.de | Tel. 0931 / 380-1611)

Bei Fragen zum Thema „Herkunft“ steht Ihnen Stephan Schmidt (sts@haus-des-frankenweins.de | Tel. 0931 / 390 11-16) gerne zur Verfügung.