Hochwasserschäden: Bayerisches Kabinett verspricht schnelle und unbürokratische Soforthilfen

Angesichts der schweren Hochwasserschäden hat die Bayerische Staatsregierung in ihrer heutigen Sitzung ein Soforthilfe-Paket beschlossen. Ein Hilfspaket wird in einem ersten Schritt einen Finanzrahmen von bis zu 100 Mio. Euro bereitstellen.

Hochwasserhilfe für Privatpersonen in Bayern

Die wichtigsten Eckpunkte des Soforthilfe-Pakets des bayerischen Kabinetts: Privathaushalte können für Hausrat bis zu 5.000 Euro erhalten, bei Ölschäden bis zu 10.000 Euro. Bei „Versicherbarkeit“ gibt es einen Abschlag von 50 Prozent. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Hochwasserhilfe für Unternehmen in Bayern

Für Unternehmen und Angehörige freier Berufe wird eine Soforthilfe von bis zu 200.000 Euro gewährt. Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.

Hochwasserhilfe für die Landwirtschaft in Bayern

In der Landwirtschaft werden Hilfen bis zu maximal 50.000 Euro gewährt. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann ein Ausgleich von bis 50  Prozent des Gesamtschadens erfolgen, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25 Prozent begrenzt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Allen Bürgern, Gewerbebetrieben, selbständig Tätigen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Zudem stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung. 

Zum vollständigen Kabinettsbericht mit weiterführenden Informationen.

Flutschäden – Was gilt es zu beachten?

Damit Gelder fließen können, ist meist eine lückenlose Dokumentation erforderlich. Daher machen Sie Fotos. Dokumentieren Sie entstandene Schäden möglichst umfangreich und lückenlos. Empfohlen werden: Fotos der gesamten Überschwemmung auf dem betroffenen Grundstück Übersichtsaufnahmen aller betroffenen Räume Aufnahmen von den Stellen, an denen das Wasser eingedrungen ist (z.B. an den Kellerfenster). Informationen und Tipps erhalten Sie hier in unseren aktuellen Merkblättern und Checklisten der DEHOGA Bayern: www.dehoga-bayern.de/flut

Mit Informationen der DEHOGA Bayern und der Bayerischen Staatsregierung