Fragen und Antworten zum Dualen System

  1. Bin ich rechtlich zu einer Lizenzierung von Verpackungen verpflichtet?
    Ja, wer Verpackungen in Umlauf bringt, wie z.B. gefüllte Weinflaschen, muss sich einem „Dualen System“ anschließen.
     
  2. Ich vermarkte aber nur 0,2ha / 18 hl / 2.400 Bocksbeutel pro Jahr.
    Leider gibt es trotz Bemühungen der Weinbauverbände keine Kleinerzeugerregelung oder eine Bagatellgrenze. D.h. auch Betriebe, die wenig vermarkten aber dies an Endverbraucher, müssen ihre Verpackungen lizenzieren.
     
  3. Ich habe aber einen eigenen Glascontainer auf dem Hof stehen und nehme die Flaschen meiner Kunden zurück.
    Auch in diesem Fall müssen zunächst alle Flaschen lizenziert werden. Theoretisch kann diese Menge in Abzug gebracht werden. Allerdings genügt als Nachweis nicht der Abhol- oder Wiegeschein, sondern ein entsprechender Gutachter muss die Menge feststellen und bescheinigen.
     
  4. Ich nehme aber die Flaschen meiner Kunden zurück und spüle diese.
    Seit der 7. Novelle der Verpackungsverordnung ist der Abzug von Eigenrücknahme und Spülglas nicht mehr möglich. In Abzug gebracht werden dürfen lediglich Mengen, die in den Export gehen. Ggf. gibt es aber in den jeweiligen Ländern auch entsprechende Regelungen
     
  5. Warum weist der Fränkische Weinbauverband schon wieder auf dieses Thema hin?
    Laut dem neuen Verpackungsgesetz müssen sich alle Hersteller und Vertreiber von Verpackungen, also auch Winzer, künftig bei der neu geschaffenen Zentralen Stelle registrieren. Ohne eine solche Registrierung darf keine verpackte Ware in den Verkehr gebracht werden – egal wie groß oder klein der Betrieb ist.
     
  6. Ab wann kann ich mich bei der Zentralen Stelle registrieren?
    Voraussichtlich ab August 2018. Wir werden Sie entsprechend weiter darüber informieren.
     
  7. Was passiert, wenn ich mich nicht registriere?
    Sie dürfen keine Ware mehr in Verkehr bringen. Außerdem steigt die Gefahr von Abmahnungen durch „Wettbewerbsvereine“ und Wettbewerber, da das Register öffentlich einsehbar ist. Ab dem 01.01.2019 können Sie Ihre Verpackungen nur lizenzieren, wenn Sie bei der Zentralen Stelle registriert sind.
     
  8. Welche Möglichkeiten gibt es zur Lizenzierung?
    Der Fränkische Weinbauverband hat einen Rahmenvertrag mit der Firma „ELS – Europäische Lizenzierungssysteme GmbH“ geschlossen. Durch die Mengenbündelung konnten günstige Preise erreicht werden. Wer für 2018 noch einsteigen will, muss den Vertrag bis Anfang Januar 2018 unter Dach und Fach haben. Nähere Infos gibt es bei Stephan Schmidt (Tel. 0931 / 390 11-16 / sts@haus-des-frankenweins.de).

    Betriebe, die nur kleine Mengen vermarkten (siehe 2.), können unter https://www.els-verpackungsticket.de/ auch ohne Vertrag ihre Verpackungen lizenzieren (ab 5,-€).