Keine Einreise von rumänischen Saisonarbeitskräften aus unter Quarantäne stehenden Regionen

Der Bayerische Bauernverband informiert, dass bestimmte Regionen in Rumänien aufgrund Militärverordnung (Nr. 6 und 7) der dortigen Regierung unter Quarantäne gestellt wurden. Dies bedeutet, dass die Einwohner dieser Regionen nicht ausreisen dürfen.

Im Einzelnen sind dies die Stadt Suceava und acht benachbarte Ortschaften (Adancata, Salcea, Ipotesti, Bosanci, Moara, Scheia, Patrauti und Mitocu Dragomirnei) sowie die Stadt Tandarei und der Kreis Ialomita. Informationen dazu finden Sie unter: https://rumaenien.diplo.de/ro-de/aktuelles/-/2312186

Obwohl den Einwohnern aus den betroffenen Städten und Gemeinden das Verlassen ihrer Region bei Strafe verboten ist, soll es vereinzelt Bürgermeister geben, die ihren Einwohnern „Passierscheine“ ausstellen, mit denen diesen eine Reise nach Deutschland gelingen kann.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie in der aktuellen Situation zum Eigenschutz sowie zum Schutz aller, keine Saisonarbeitskräfte aus diesen besonders gefährdeten Gebieten anwerben bzw. einreisen lassen.