Amtliche Qualitätsweinprüfung: Annahme von Weinproben wieder zu den üblichen Annahmezeiten bei der Regierung möglich

Die Annahme von Weinanlieferungen im Rahmen der amtlichen Qualitätsweinprüfung ist wieder zu den üblichen Annahmezeiten bei der Regierung von Unterfranken möglich. Dies teilt aktuell die Regierung von Unterfranken mit. Nach Feststellung des Katastrophenfalles fand die Annahme von Weinproben und die Durchführung der Qualitätsweinprüfung im Rahmen eines kooperativen gemeinsamen Verfahrens vorübergehend zusammen mit dem Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und dem Fränkischen Weinbauverband statt.
 

Amtliche Qualitätsweinprüfung bei der Regierung von Unterfranken

Ab Montag, 18. Mai 2020, können Antragstellungen und Weinanlieferungen wieder zu den üblichen Annahmezeiten, d.h. arbeitstäglich von 8.00 bis 12.00 Uhr, ausschließlich und unmittelbar in der Weinprüfstelle am Würzburger Peterplatz selbst erfolgen. Die Annahme erfolgt weiterhin bei Qualitätsweinen nur mit beigefügter Laboranalyse. Es können ausschließlich Weine angenommen werden, deren amtliche Prüfungsnummern vorab über das Online-Formular an die Regierung von Unterfranken gesandt wurden. Fassprüfungen sind wieder möglich.

Hygienvorschriften beachten

Für die Antragsteller gilt, dass sie das Regierungsgebäude nur mit Mund-Nasen-Schutz und nur einzeln betreten dürfen und außerdem die derzeit üblichen Abstände zu anderen Personen von mindestens 1,5 m einhalten müssen. Auf Grund der allgemeinen Infektionsschutzbestimmungen und deren Auswirkungen, sollten sie dabei berücksichtigen, dass es zu Wartezeiten kommen kann. Die Regierung von Unterfranken dankt dem Fränkischen Weinbauverband und dem Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für die Unterstützung in den vergangenen Wochen.