Gäste aus den Landkreisen Gütersloh und Warendorf dürfen nicht beherbergt werden

Neben Gästen aus dem Landkreis Gütersloh dürfen auch keine Gäste aus dem Landkreis Warendorf beherbergt werden, es sei denn, sie verfügen über einen aktuellen Nachweis, dass sie Corona negativ getestet wurden.

Eine immer aktuelle Übersicht, welche Landkreise betroffen sind, erhalten Sie am besten über das COVID-19-Dashboard des Robert Koch-Instituts. Wenn Sie dort unter der Karte auf „Aktivität über 7 Tage/100.000 Einwohner“ klicken, werden die entsprechenden Kreise rot angezeigt.

Wenn Sie dann noch wissen wollen, welche Orte in den betroffenen Landkreisen liegen, können Sie Internetseiten wie www.plz-suche.org nutzen, hier können Sie alle Orte mit den dazugehörigen Postleitzahlen eines Landkreises übersichtlich ermitteln.

Nach wie vor warten wir jedoch auf die genauen Ausführungsbestimmungen, da es unserer Ansicht nach nicht dem Hotelier auferlegt werden kann, tiefgehende Recherchetätigkeiten durchzuführen. Darüber hinaus haben wir es bereits in den politischen Prozess eingespeist, dass betroffene Hoteliers Entschädigungen für mögliche Ausfälle erhalten sollen.