Datenschutz bei der Gästeregistrierung

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat erneut Kontakt mit dem DEHOGA Bayern aufgenommen und mitgeteilt, dass die Anzahl der Beschwerden über die Art und Weise, wie der Datenschutz bei der Gästeregistrierung umgesetzt wird, deutlich zugenommen habe. Das Amt ist verpflichtet, allen Anzeigen nachzugehen, zudem hat mittlerweile auch die Presse das Thema aufgegriffen. Aus diesem Grund deisbezüglich nochmals wichtige Tipps und Empfehlungen.

Datenschutz bei der Gästeregistrierung
Die am häufigsten angezeigten Verstöße seien …

  1. für Gäste offen einsehbare Registrierungslisten
  2. fehlende datenschutzrechtliche Informationen, was mit den Gästedaten geschieht

Nachdem im Einzelfall nicht unerhebliche Bußgelder drohen können, sollte jeder das Thema ernst nehmen. Das Schöne daran: Wir bieten Ihnen Hilfsmittel, mit denen Sie allen Auflagen einfach und ohne großen Aufwand gerecht werden können.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

  1. Überlegen Sie, ob Sie nicht unser digitales Registrierungstool darfichrein.de nutzen wollen. Gäste nehmen diese Form der Registrierung sehr gerne an. Hiermit sind Sie datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite. Weitere Informationen sowie die genauen Konditionen finden Sie hier.
     
  2. Wenn Sie (z.B. ergänzend zu darfichrein.de) eine Papierlösung anbieten wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten, für beide bieten wir entsprechende Vorlagen:

    Wenn der Gast seine Kontaktdaten selbst eintragen soll, müssen Sie das Einzelformular verwenden.

    Eine Gästeliste dürfen Sie nur dann verwenden, wenn Sie oder ein Mitarbeiter von Ihnen die Gästedaten erfasst. Auf Bitte des Landesamtes haben wir unsere Vorlage hierfür nochmals überarbeitet, bitte laden Sie sich die neue Kopiervorlage herunter.
     

  3. Unabhängig davon, welchen Weg der Gästeregistrierung Sie wählen, müssen Sie Ihre Gäste darüber informieren, was mit deren Daten geschieht. Hierfür hat der DEHOGA ein Datenschutz-Informationsblatt erstellt, dass Sie in Ihrem Betrieb deutlich sichtbar (eventuell an mehreren Stellen) aushängen müssen.

Antworten auf viele weitere Fragen zum Thema finden Sie auf der DEHOGA-Internetseite FAQ Fragen und Antworten unter der Rubrik Datenschutz – Gästeregistrierung.

Quelle: Mitteilung des Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. (28.06.2020)