Verlängerung der Arbeitszeit während der Lese
In Vorbereitung auf die Weinlese gibt es neue Möglichkeiten die Arbeitszeit innerbetrieblich zu regeln. Der 2018 abgeschlossene „Rahmentarifvertrag für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft 2018“ eröffnet die Option die tägliche Arbeitszeit in der Zeit der Weinlese auf bis zu 12 ¼ Stunden zu verlängern. Voraussetzungen hierfür sind, dass der Betrieb bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung unfallversichert ist und in den Arbeitsverträgen der betroffenen Arbeitnehmer eine einzelvertragliche Regelung zu diesem Tarifvertrag getroffen ist. Erst wenn diese vertragliche Regelung erfolgt ist, kann die Arbeitszeit über 10 Stunden hinaus verlängert werden.
Ansonsten gelten die nachfolgenden Regeln zur Arbeitszeit
Wöchentliche Arbeitszeit
8 Stunden täglich an bis zu 6 Tagen=48 Stunden / Woche
In Ausnahmen bis zu 60 Std./Woche (mit anschließendem Zeitausgleich)
Tägliche Arbeitszeit
max. 10 Stunden („netto“, ohne Pausen) pro Tag
Die Mehrarbeit muss ausgeglichen werden. Innerhalb von jeweils 6 Kalendermonaten bzw. 24 Wochen darf der Durchschnitt von 8 Stunden täglich nicht überschritten werden.
Pausenzeiten
ab 6 Stunden: 30 Minuten
ab 9 Stunden: 45 Minuten
Die Pausenzeit kann am Stück oder verteilt (auf mindestens je 15 Minuten) genommen werden.
Nachtarbeit und Nachtruhe
Nachtarbeit kann unbeschränkt ausgeführt werden, so lange die Ruhezeit von 11 Stunden von Feierabend bis zum nächsten Arbeitsbeginn eingehalten wird.
Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Unterfranken hat im Rahmen von Arbeitszeitkontrollen festgestellt, dass diese Vorgaben nicht immer eingehalten wurden, vor allem bei Arbeiten im Keller! Daher wurden z.T. bereits empfindliche Bußgelder verhängt.
Neben der oben ausgeführten Möglichkeit die Arbeitszeit während der Weinlese zu verlängern, gibt es noch eine zweite. Betriebe der fränkischen Weinwirtschaft, die keiner tarifvertraglichen Regelung unterliegen, können einen gebührenpflichtigen Antrag (siehe Download) auf Bewilligung der Verlängerung der täglichen Arbeitszeit stellen: werktäglich bis zu 12 Stunden und wöchentlich bis maximal 70 Stunden.
Bitte prüfen Sie vor Antragsstellung, ob:
- ein Antrag auch tatsächlich notwendig ist oder ob Sie im Rahmen der Prozessoptimierung die Arbeitszeiten anpassen können.
- die entsprechenden sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Nachweise und Stellungnahmen vorlegen können. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die SVLFG (www.svlfg.de -> Prävention -> Ansprechpartner)
Ihren Antrag inkl. Anlagen senden Sie bitte bis zum 14. August 2020 an den Fränkischen Weinbauverband e.V. (Hertzstraße 12, 97076 Würzburg).
Bei Fragen stehen Ihnen Hermann Schmitt (hs@haus-des-frankenweins.de | 0931 / 390 11-13) und Stephan Schmidt (sts@haus-des-frankenweins.de | 0931 / 390 11-16) gerne zur Verfügung.