Corona: Weinverkauf ab 16.12.2020

Nach den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 13.12.2020 geht Deutschland ab Mittwoch, dem 16.12.2020, in den Lockdown.

Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.

Nach unserer Information können Vinotheken und Weinverkaufsräume unter den aus dem Frühjahr 2020 bekannten Vorgaben für den Lebensmitteleinzelhandel weiter öffnen. Die Verkostung von Wein und anderen Produkten ist jedoch nicht möglich.

Bereits seit dem 08.12.2020 gilt in Bayern eine allgemeine Ausgangsbeschränkung (§3). Dies bedeutet, dass das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründer erlaubt ist. Die Liste ist recht weit und beinhaltet u.a. die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen sowie Versorgungsgänge und Einkauf.

Ab Mittwoch, 16.12.2020, wird zudem bayernweit eine nächtliche Ausgangssperre in Kraft treten. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr wird nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein.