Corona: Aktuelle Regelungen für Direktvermarkter, Kostenübernahme Coronatests

FAQs für Direktvermarkter und Hofläden etc.
Stefanie Waritschlager (Bayerischer Bauernverband), die „Direktvermarktung“ im Fachbereich „Erzeugung und Vermarktung“ betreut, hat die speziellen FAQ für Direktvermarkter, Hofladenbetreiber und Bauernmarktbeschicker (siehe Download) nach den aktuell geltenden Infektionsschutzregeln (11. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/737/baymbl-2020-737.pdf) überarbeitet. In dieser Unterlage sind die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bedeutendsten Punkte markiert.

Kostenübernahme Coronatests
Am 15.12.2020 endete die Bundesregelung zur generellen Testpflicht nach einer Einreise aus Risikogebieten. In Bayern werden die Tests auch weiterhin kostenlos durchgeführt, auch für Saisonarbeitskräfte. Informationen dazu finden Sie unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/

Quelle: Mitteilung des Bayerischen Bauernverbands (17.12.2020)

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