Neue E-Mail Adresse der SVLFG zur Meldung von Saisonarbeitskräften
Betriebe, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen wollen, müssen diese Personen vor ihrer Ankunft in Bayern beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt und der SVLFG anmelden. Die E-Mail Adresse der SVLFG hat sich geändert.
Ab sofort (11.02.2021) ist folgende E-Mail Adresse zu verwenden: 409_DLZ_S_PF@svlfg.de