Veröffentlichung der überarbeiteten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Am 20. August 2020 wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht und anschließend mit Rücksicht auf die Hauptkritikpunkte der Arbeitgeberverbände überarbeitet. Nun wurde die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel am 22. Februar 2021 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht.

Die Überarbeitung fand federführend im Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) statt, alle weiteren Ausschüsse des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden entsprechend ihrer fachlichen Zuständigkeit einbezogen.

Den Vertretern der Arbeitgeberverbände im ASTA ist es gelungen, wesentliche und wichtige Änderungen einzubringen. Sie umfassen konkret:

  • Abtrennungshöhe (beide sitzen=1,5m; einer steht & einer sitzt=1,8m; beide stehen=2m), die Abtrennungen müssen nun auch nicht mehr täglich gereinigt werden, sondern nur bei Kontamination
  • Lüftung z.B. Ventilatoren in der Produktion, können unter bestimmten Umständen weiter verwendet werden
  • Wasserkanister dürfen zum Reinigen der Hände verwendet werden, wenn kein Wasseranschluss vorhanden ist
  • Arbeitsabläufe auf Baustellen wurden als Beispiele einbezogen.

Sie können die Arbeitsschutzregel unter folgendem Link im Internet aufrufen:

Veröffentlichung der überarbeiteten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (25.02.2021)