November / Dezemberhilfe für Winzergastronomie

Der Fränkische Weinbauverband hat sich auf Anraten von Barbara Becker MdL mit dem Thema „November / Dezember-Hilfen für Winzergastronomie“ an den Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Michael Hofmann MdL gewandt. Heute (17.03.2021) kam die erfreuliche Nachricht aus Berlin, dass künftig der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt ist.

Dies betrifft etwa Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften. Gaststätten, die an ein Unternehmen, wie beispielsweise an eine Brauerei angeschlossen sind, werden bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Der Gaststättenteil ist unabhängig vom restlichen Unternehmen und damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt. Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30.04.2021 möglich.

Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten.

Informationen finden Sie unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ausserordentliche-Wirtschaftshilfe/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html