Probeausschank bei Weingütern und Vinotheken

Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mindestens 14 Tage in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten und erscheint die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig, so kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege frühestens ab dem 22. März 2021 weitergehende erleichternde Abweichungen von den Bestimmungen dieser Verordnung in Bezug auf die Öffnung der Außengastronomie zulassen.

Wenn die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden diese Erleichterungen zulassen, ist aus Sicht des Fränkischen Weinbauverbands eine Verkostung („Probeschluck“) unter freiem Himmel bzw. im Außenbereich beim Direktverkauf ab Hof möglich.

Die Verkostung sollte nicht das Gepräge eines untersagten Gastronomie- und Veranstaltungsbetriebs (ähnlich einer „Weinprobe“) annehmen. Das heißt die Kontaktbeschränkungen sollten beachtet und Menschenansammlungen vor den Ladengeschäften vermieden werden. Es wird deshalb dazu geraten, keine Sitzgelegenheiten vor den Läden aufzustellen und möglichst nur einen Schluck Wein probieren zu lassen.

Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
  • Vorgeschriebenes Tragen einer FFP2-Maske (oder gleichwertiger Standard) bis zum Platz.
  • Auch das Personal muss im Umgang mit Kunden eine FFP2-Maske tragen.
  • Dokumentation der Namen und Vornamen, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie der Zeitraum des Aufenthaltes.

Auf Grund der aktuellen Entwicklung gehen wir leider nicht davon aus, dass ein Probeausschank zeitnah möglich sein wird. Sollten sich hier neue Entwicklungen ergeben, werden wir Sie entsprechend informieren.