Lockdown – Vorerst keine weiteren Öffnungsschritte ab 22. März 2021

Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) sieht grundsätzlich vor, dass ab dem 22. März 2021 weitere Öffnungsschritte für folgende Bereiche möglich sein sollen (§ 24 IfSMV):

  • Außengastronomie
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser und Kinos
  • Sport

Diese Öffnungsschritte setzen ein Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) voraus. Dieses hat nun angekündigt, dass es das Einvernehmen zunächst in keinem Fall erteilen wird, unabhängig von den regionalen Inzidenzwerten. Grund sind die steigenden Infektionszahlen in Bayern. Zudem sollen die weiteren Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Länder am 22. März 2021 selber abgewartet werden.

Über die weiteren Entwicklungen und Maßnahmen werden wir Sie jeweils aktuell informieren.

Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (18.03.2021)